Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Preise
1. Die Berechnung der Ware erfolgt stets zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen . Im Falle einer Preisänderung werden die aktuellen Preise ohne vorherige Benachrichtigung berechnet. Bei Irrtümern in unseren Preislisten behalten wir uns das Recht der Nachberechnung vor. 2. Die auf der Webseite oder sonst beworbenen Angebote verpflichten uns nicht zur Lieferung. Der Vertragsschluss erfolgt individuell. 3. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die eingeräumten Kundenpreise, Rabatte oder sonstigen Vorzugskonditionen nur dann Gültigkeit haben, wenn die Zahlung vereinbarungsgemäß erfolgt. Im Falle eines Zahlungsverzuges, insbesondere private Insolvenzfall, entfallen sämtliche gewährten Vorzugskonditionen und es sind die vollen Bruttopreise zu zahlen. 4. Alle Preise verstehen sich freibleibend in EUR und ab Shop in Düsseldorf. 5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 3 Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto und ohne Abzug von Skonto. 2. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Zahlung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, so tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache. Erfolgt die Zahlung später als 14 Tage ab Rechnungsdatum, werden wir, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe der Debitzinsen der Großbanken berechnen.
3. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers werden alle unsere Forderungen sofort fällig. 4. Alle Zessionen gelten erst dann als Zahlung, wenn sie bei uns eingegangen sind. 5. Bei Wechselzahlungen werden die entstehenden Diskont- und sonstigen Spesen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € separat berechnet. 6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Kaufvertrag beruht.
§ 4 Lieferung
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Wird der Verkäufer, aufgrund eines Umstandes den er oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, daran gehindert die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht vom Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haftet der Verkäufer nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 5 % des Wertes der Lieferung geltend machen. 3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Behinderungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt den Ersatz des von ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. 5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen im Lieferumfang des Herstellers bleiben während der vereinbarten Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfanges hergeleitet werden.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr bei Versendung der Sache geht auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
§ 6 Sachmangelhaftung
1. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 6 Monate. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss der Sachmangelhaftung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 2. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung der Käufer sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Fehlschlag der Nachbesserung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323. 3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haftet der
Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 4. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. 5. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung nur dann wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
§ 7 Unternehmerrückgriff Bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
1. Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurückzunehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer vom Verkäufer seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen. 2. Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. 3. Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu verarbeiten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Fall der Verbindung (insbesondere Verbau) oder bei Verarbeitung. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers diesem gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. 4. Die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer, bei der Verbindung (und/oder Verarbeitung) der gelieferten Bausätze, Hersteller des entstandenen Werkes/der Kaufsache ist. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten Sachen. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, so ist der Verkäufer ohne weiteres berechtigt die sofortige Barzahlung oder sicherungshalber die Herausgabe der gelieferten Ware, ferner für noch zu liefernde Ware nach Wahl des Verkäufers Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Verkäufer berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben. Die den Wert von 20 % übersteigenden Forderungen werden automatisch auf den Käufer rückübertragen. Zur Sicherstellung des Bestandes des aktuellen Restwertbestands erfolgt gleichwohl eine Rücksprache mit dem Verkäufer. 5. Wird das Eigentum des Käufers gepfändet so hat der Käufer dem Verkäufer unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl dem Dritten als auch dem Verkäufer gegenüber schriftlich zu bestätigen.
§ 9 Umtausch
1. Ware die außerordentlich auf Wunsch des Käufers durch den Verkäufer bestellt oder angefertigt wurde ist vom Umtausch ausgeschlossen. 2. Für reguläre Ware gilt: - Grundsätzlich ist auch hier der Umtausch ausgeschlossen; - In Ausnahmefällen behält sich der Verkäufer das Recht vor, einzelne Umtauschanfragen zu bewilligen; Die Bewilligung ist vom Käufer schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Versand
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auf dem Versandweg beschädigte Waren sind ausnahmslos bei dem mit dem Transport beauftragten Unternehmer zu reklamieren. 2. Die Berechnung von Frachtkosten und Verpackungen behalten wir uns von Fall zu Fall vor.
§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Düsseldorf. 2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Düsseldorf oder das Landgericht in Düsseldorf. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselproteste. 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.